Wolfsgrubenhütte

Für die einmalige (eintägige) Benutzungsdauer der Wolfsgrubenhütte gelten folgende Entgelte:
1. Hüttenmiete einschließlich Nutzung der sanitären Anlagen sowie Kalt- und Warmwasser 130,00 EUR
2. Grill- und Feuerstelle in der Grünanlage 25,00 EUR
3. Stromkosten
Kosten pro Kilowattstunde 0,30 EUR
4. Geschirrbenutzung (pauschal) 10,00 EUR
5. Kostenersatz für zusätzliche Termine des
Hüttenwartes gemäß Absatz 4, Nr. 2, Satz 4
der Hüttenordnung 10,00 EUR
6. Bei unsachgemäßer Reinigung werden die Räume und Außenanlagen
gegen Kostenersatz durch die Gemeinde (nach)gereinigt.
7. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für den zweiten und jeden
weiteren Tag ebenfalls die festgelegte Hüttenmiete gemäß Ziffer 1 zu
entrichten. Gleiches gilt für die Freihaltung der Hütte zur Vorbereitung
einer Feier u. ä. (pro Tag).
8. Die Gemeinde stellt für die Nutzung der Wolfsgrubenhütte
einschließlich des Geschirrs sowie des Außenbereichs vor Übergabe
eine Kaution von 250 Euro in Rechnung. In begründeten Einzelfällen
(z. B. Polterabende und dergleichen) kann eine höhere Kaution
festgelegt werden.
Für weitere Fragen in Bezug auf die Hüttenanmietung steht Ihnen die unten genannte Sachbearbeiterin zur Verfügung.