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Fischereischein
Zuständig fü die Ausstellung und Verlängerung des Fischereischeines ist der
Gemeindeverwaltungsverband
Hardheim-Walldürn
Ordnungsamt
Friedrich-Ebert-Straße 11
74731 Walldürn
Vorzulegen sind bei der Neuausstellung folgende Unterlagen:
- Antrag
- Nachweis der Fischereiprüfung
- Lichtbild
Bei der Verlängerung:
- Antrag
- Alter Fischereischein
Anträge sind im Bürgerbüro erhältlich. Die Gebühr erhebt der Gemeindeverwaltungsverband.