Nach Aufhebung des kommunalen Grundbuchamtes wurde bei der Gemeinde eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet. Auf diesem Wege werden vor Ort noch einige Dienstleistungen angeboten, um den Bürgerinnen und Bürgern kurze Wege zu ermöglichen.
Grundbuchamt
Das Grundbuchamt Hardheim wurde zum 31.07.2017 aufgehoben und sein Bezirk dem Amtsgericht Tauberbischofsheim -Grundbuchamt- zugewiesen.
Zuständig ist daher nun:
Amtsgericht Tauberbischofsheim
- Abteilung Grundbuch -
Würzburger Straße 17
97941 Tauberbischofsheim
Telefon: 09341/9498-70
Fax: 09341/9498-777
e-Mail: poststelle@gbatauberbischofsheim.justiz.bwl.de