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Arbeitslosengeld II / Sozialgeld (Leistungen nach dem SGB II)
Am 1. Januar 2005 wurden Arbeitslosenhilfe und Hilfe zum Lebensunterhalt von einer neuen Sozialleistung abgelöst, der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II).
Verschiedene Leistungen sollen die Antragsteller dabei unterstützen einen Arbeitsplatz zu finden, damit diese ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familie so schnell wie möglich aus eigener Kraft bestreiten können.
Zuständig für die Gewährung von Arbeitslosengeld II ist die Arbeitsgemeinschaft Neckar-Odenwald-Kreis (NOA).
Im Rahmen des qualifizierten Antragsverfahrens sind seit dem 01.09.2009 alle Neuanträge (keine Weiterbewilligungsanträge) terminiert direkt über die Anlaufstelle des Jobcenters in Buchen (Odenwald) zu stellen. Unter 06281/5647-0 können entsprechende Termine zur qualifizierten Antragsausgabe vereinbart werden. Antragsformulare sind nur noch beim Jobcenter oder unter www.arbeitsagentur.de erhältlich.
Weiterbewilligungsanträge können nach wie vor über das Bürgerbüro Hardheim gestellt werden. Entsprechende Antragsformulare sind auch weiterhin im Bürgerbüro oder unter www.arbeitsagentur.de erhältlich.